Die letzten Monate zeigen klar, wo die Reise hingeht. Also denken Sie nicht lange darüber nach und greifen jetzt zu. Der Staat unterstützt Eigentümer von Immobilien aktuell bei konkreten Sanierungsmaßnahmen.
Der Austausch alter Fenster ist nicht nur gut für Ihr Haushaltsbudget und sieht optisch klasse aus. Sie steigern zudem auch den Wert der Immobilie, sind technisch auf dem neuesten Stand und tragen einen großen Teil zur Schonung unseres Klimas im Kreis Herford bei.
Steigen Sie jetzt ein und profitieren Sie von staatlichen Fördermitteln. Wir beraten Sie gern!
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet für Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel den Austausch neuer Fenster und Haustüren, Fördermittel an um die Effizienz von Gebäuden zu erhöhen.
Im Rahmen einer Sanierung erreichen Sie folgende Ziele:
- Sie sparen dauerhaft Energiekosten, durch weniger Energieverbrauch - das ist gut für Ihr Portemonnaie
- Sie tragen aktiv zum Schutz des Klimas bei
- optische und technische Aufwertung Ihrer Immobilie durch modernste Fenster und Haustüren mit Bestwerten
Was ist förderfähig?
- Fenster und Türen, die technische Mindestanforderungen erfüllen
- die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahme
- Montagekosten
Wie hoch ist die Fördersumme und was wird benötigt?
- der Grundfördersatz liegt bei 15% für die Gebäudehülle
- die Höchstgrenze liegt bei 30.000 EUR pro Wohneinheit, mit individuellem Sanierungsfahrplan bei 60.000 EUR
- bis zu 50% von der Fachplanung und Baubegleitung
- Sie benötigen einen Energieeffizienz-Experten (EEE)
- Sie müssen einen Antrag beim BAFA stellen
Als besonderen Service für Sie, kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung der Antragstellung beim BAFA.
Worauf warten Sie noch?
alle Angaben ohne Gewähr, informeiren Sie sich selbst beim BAFA!
Als zweite Variante staatliche Zuschüsse zu bekommen bietet sich die Förderung über die jährliche Einkommenserklärung an.
Ähnlich wie beim BAFA geht es um energetische Maßnahmen am Gebäude oder einer Wohnung, indem Sie Ihre Fenster oder Türen erneuern.
Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
- über 3 Jahre verteilt können Sie die Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich absetzen
- 20 % der Kosten können steuerlich abgesetzt werden
- die Höchstsumme liegt bei 40.000 EUR pro Wohnobjekt
- für die individuelle Einkommenssteuererklärung fragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder informieren Sie sich hier.
*alle Angaben sind ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten!